„Demokratie stärken- Schöffe werden“
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Schöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Lutherstadt Eisleben insgesamt 23 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eisleben und Landgericht Halle als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.
Sie brauchen keine juristische Vorbildung.
Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Lutherstadt Eisleben wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wenn Sie an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.04.2023 an:
Stadt Lutherstadt Eisleben
Wahlamt
Markt 1
06295 Lutherstadt Eisleben
Bei Fragen können Sie uns gern telefonisch unter: 03475 - 655 160 oder 655 314 kontaktieren.
Die wichtigsten Informationen über dieses Ehrenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de.
Weiter Informationen zum Schöffenamt und zur Schöffenwahl 2023 finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.