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Achtung, die Gefahr von oben – Eiszapfen

Das Ordnungsamt der Lutherstadt Eisleben warnt alle Bürgerinnen und Bürger: Schauen Sie nicht nur nach unten, sondern auch ab und an nach oben. Während die Gehwege nach und nach von Schnee und Eis geräumt bzw. gestreut sind, droht Gefahr von oben – Eiszapfen - wunderschön anzusehen, aber sehr gefährlich. Bereits jetzt hängen diese von vielen Dachrinnen, mancherorts direkt über Gehwegen. Wenn es tagsüber taut, die Sonne auf die Dächer scheint, schmilzt der Schnee und läuft als Wasser in die Dachrinnen. Können diese das Wasser nicht mehr ableiten, laufen die Rinnen über, erst tropft es, dann, gerade in den Abendstunden, friert das Wasser zu Eis und hängt als Zapfen herab. Manche sind bis zu einem Meter lang. Die gefrorenen Zapfen brechen und fallen zu Boden – oder treffen eben Passanten. Gefahr ist in Verzug. Und genau dann, wenn unmittelbare Gefahr besteht, kommt die Freiwillige Feuerwehr zum Einsatz. „Grundsätzlich“, so Sascha Lischewski vom Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Feuerwehr der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben, „ist allerdings der Eigentümer eines Objektes für die Beseitigung der Eiszapfen zuständig.“ Es gilt „Eigentum verpflichtet“. Der Paragraph 9 des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – kurz §9 SOG LSA - besagt zudem, dass Sicherheitsbehörden und Polizei eine Maßnahme selbst oder durch einen beauftragten Dritten unmittelbar ausführen können, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der [….]Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die von der Maßnahme betroffene Person ist unverzüglich zu unterrichten. Und im zweiten Absatz ist dazu auch geregelt, wer dann für die Kosten aufkommen muss, nämlich: Entstehen den Sicherheitsbehörden oder der Polizei durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so sind die […] Verantwortlichen zum Ersatz verpflichtet. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. […] Die Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.


„Wir setzen uns zunächst natürlich mit dem Eigentümer, sofern wir ihn ausfindig machen können, in Verbindung“, versichert Lischewski. „Unsere Außendienstmitarbeiter ermitteln vor Ort die jeweiligen Eigentümer der Objekte und fordern diese dann auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten. Sollte der jeweilige Hauseigentümer nicht selbst tätig werden können, dann erfolgt die Beseitigung der Gefahr durch die Stadt Lutherstadt Eisleben. Hierzu bedienen wir uns der Feuerwehr (vorrangig der hauptamtlichen Gerätewarte), da Dachdeckerfirmen momentan nicht zeitnah helfen können.“
Im Übrigen, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, jegliche Eisflächen (Löschteiche, Klemme-Teich, Riedels Teich, Süßer See und Klosterteich ect. - Pfützen ausgenommen ;-)) nicht zu betreten. Die Kameradinnen und Kameraden der Ortswehren haben momentan genug mit den Schneemassen zu kämpfen. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.