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Kostenbeiträge im Monat Januar und Februar 2021

Entsprechend dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 12. Januar 2021 empfiehlt die Landesregierung, die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Januar 2021 für alle Kinder, die nicht in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle betreut wurden (Notbetreuung), auszusetzen. In diesem Fall erstattet das Land die Einnahmeverluste für die Beitragsausfälle im Januar 2021 wegen nicht erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz. In einer Pressemitteilung vom 09. Februar 2021 kündigte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auch für den Monat Februar 2021 an, analog den Regelungen des Erlasses vom 12. Januar 2021 verfahren zu wollen.
Dem Stadtrat der Lutherstadt Eisleben obliegt die Entscheidung hierüber, dieser befasst sich in der 10. Sitzung, welche vom 09. auf den 23.02.2021 verschoben worden ist, final damit. Nach positiver Beschlussfassung erfolgt die Erstattung der Beiträge für Januar unverzüglich noch im Februar 2021 und die Erstattung der Beiträge für Februar dann im März 2021.
Eine zuvor durchgeführte Abfrage bei allen Trägern von Kindertageseinrichtungen, ob sie auf den Kostenbeitrag verzichten würden ergab, dass alle Träger auf diese zuvor verhandelten Kosten für den Betreuungsplatz nicht verzichten werden, somit auch nicht auf den Kostenbeitrag.