Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der darauffolgenden Festlegung der Maßnahmen durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat das Landeskabinett für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 heute folgende Regelungen beschlossen:
Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche fortgesetzt.
Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.
Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen, für die der Präsenzunterricht fortgesetzt wird. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.
„Auch, wenn der Distanzunterricht in den vergangenen Wochen besser funktionierte als im Frühjahr, wissen wir, wie wichtig das gemeinsame Lernen im Präsenzunterricht ist. Wir haben diese Regelungen daher beschlossen, um Schulen, Lehrkräften und Lernenden noch vor den Winterferien eine größtmögliche Planungssicherheit zu geben. Dieses Konzept soll gleichermaßen die Belange des Gesundheitsschutzes auf der einen Seite und den Bildungsauftrag auf der anderen Seite berücksichtigen“, sagte Bildungsminister Marco Tullner.
Schülerinnen und Schülern an den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Gymnasien haben die Möglichkeit, den aktuell besuchten Schuljahrgang zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet wird. Die hierzu erforderlichen Änderungen von Rechtsverordnungen werden eingeleitet.
Die bekannten Prüfungstermine bleiben bestehen. Weitere Informationen zur Ausgestaltung und Durchführung der Abschlussprüfungen werden in den kommenden Tagen bekanntgegeben.