Ortschaftsratswahl der Ortschaft Helfta der Lutherstadt Eisleben
Gemäß §§ 6 Abs. 1, 15, 21 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166, 175) in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314) mache ich hiermit bekannt, dass am
06. Juni 2021, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr
die Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Helfta durchgeführt wird.
Wahlbezirke und Wahllokale mit den |
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen |
|
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen |
|
Hinweise zu Aufstellungsversammlungen |
Sie möchten sich für den Ortschaftsrat der Ortschaft Helfta bewerben?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wahlvorschlag Anlage 5 |
|
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift Anlage 6 |
|
Zustimmungserklärung Anlage 8a |
|
Bescheinigung der Wählbarkeit Anlage 9 |
|
Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung |
|
Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen |
Für die Abgabe der erforderlichen Unterlagen (Anlagen 5, 6, 8a, 9, 10a und 10b) vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: Tel. 03475 - 655 314