Aktuelle Stadtinformationen_Max

Wahlen am 6. Juni 2021

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Lutherstadt Eisleben Vorschläge für die Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer sowie stellv. Beisitzerinnen/Beisitzer der Wahlvorstände für die Landtagswahl, die Landratswahl und die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Helfta am 06. Juni 2021 zu benennen.

Bei der Berufung der Beisitzerinnen/ Beisitzer sollen gemäß § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen- Anhalt (KWO LSA) Vorschläge der Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, mir bis zum 20. Februar 2021 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder der Wahlvorstände zu benennen.
Die Vorschläge sind zu richten an die
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Wahlleiter Norbert Schulze
Markt 1
06295 Lutherstadt Eisleben.

Hinweis:
Die Beisitzerinnen/ Beisitzer des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 KWG LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn dem Bürger das Amt oder die Tätigkeit wegen seines Alters, der Berufs- und Familienverhältnisse, seines Gesundheitszustandes oder wegen sonstiger in seiner Person liegenden Umstände nicht zugemutet werden kann.
Zu Beisitzerinnen und Beisitzern des Wahlausschusses und der Wahlvorstände können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie von sonstigen Landesbehörden bestimmt werden. Ein/e Bedienstete/r der Gemeinde/des Landes kann auch dann als Mitglied des Wahlvorstandes berufen werden, wenn sie/er nicht im Wahlgebiet wohnt.

Inhaber von Wahlehrenämtern haben Anspruch auf Ersatz ihres Aufwandes und ihres Verdienstausfalles nach diesem Gesetz.

Lutherstadt Eisleben, den 20.01.2021