Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Corona-Pandemie.
I. Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Länder vom 05.01.2021
Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden verlängert und teilweise verschärft. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 05.01.2021 geeinigt.
Die Länder werden alle bis zum 10.01.2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen
Beschlüssen beruhen, bis zum 31.01.2021 verlängern.
Im Einzelnen haben sich Bund und Länder insbesondere auf Folgendes geeinigt.
• Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert:
Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
• Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
• Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOfficeMöglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
• In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
• Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.
• Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13.12.2020 bis Ende Januar verlängert werden.
• Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
• Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
• Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11.01.2021 umgesetzt.
II. Schulbetrieb in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Bildung hat mit einem Schulleiterbrief vom 06.01.2021 zur Unterrichtsorganisation ab dem 11.01.2021 den Schulstart nach den Weihnachtsferien am 11.01.2021 geregelt.
Ab dem 11.01.2021 zunächst bis zum 31.01.2021 bleiben die Schulen in Sachsen-Anhalt geschlossen. Der Unterricht findet als Distanzunterricht statt. Ausgenommen von den Schulschließungen sind Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Zur Absicherung der Notbetreuung in der Schule sind auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25.01.2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgenden Internetseiten!
Land Sachsen-Anhalt | |
Landkreis Mansfeld-Südharz | |
MDR | |