Sehr geehrte Eltern,
mit der Veröffentlichung der 6. Änderungssatzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben, am 24.10.2020 im Amtsblatt, trat diese Satzung in Kraft.
Die Lutherstadt Eisleben hat am 26.10.2020 die Kostenbescheide versandt. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt wie gewohnt am 5. Werktag im Monat – also am 6. November 2020.
Sollten Sie die Kostenbeiträge monatlich per Dauerauftrag überweisen, wird es für Sie notwendig, den geänderten Kostenbeitrag entsprechend der 6. Änderungssatzung bei Ihrer Hausbank selbst anzupassen.
Außerdem bitten wir Sie zusätzlich in Ihrem Dauerauftrag die Bankverbindung der Lutherstadt Eisleben zu modifizieren, welche sich wie folgt verändert hat:
Zahlungsempfänger: Stadt Lutherstadt Eisleben
Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE05 1203 0000 0000 8114 48
Übersicht über die ab 01.11.2020 geltenden Kostenbeiträge in den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben.