Amtliche Bekanntmachung
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. § 1 a des Gesetzes über Verkündungen von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:
Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt aufgrund der aktuellen 7-Tages-Inzidenz zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende
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Hinweise:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Ordnungsbehörden verstärkt Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung durchgeführt werden. Ergänzend auch der eindringliche Hinweis, dass Räume regelmäßig und gut gelüftet werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich in diesen mehrere Personen aufhalten oder aufgehalten haben, sowie wenn die Personen aus verschiedenen Hausständen kommen.