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Eingeschränkter Bürgerverkehr seit 15.06.2020 in der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben

Mit der 1. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hatte die Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben den regulären Bürgerverkehr bis auf zwingend notwendige persönliche Termine vollständig eingestellt. Seit Montag, dem 15. Juni, sind die Mitarbeiterinnen in den öffentlichen Gebäude der Stadtverwaltung nun eingeschränkt und unter Einhaltung diverser Schutzmaßnahmen wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Die Stadtverwaltung bittet alle Besucher – zum Schutz der eigenen Gesundheit und der der Mitarbeiterinnen der Verwaltung - sich an die entsprechenden Hygieneregeln zu halten.
Bitte beachten Sie für einen persönlichen Besuch im Rathaus oder eines der öffentlichen Gebäude:
1. Aufgrund beschränkter Möglichkeiten in den Wartebereichen der Ämter und um Wartezeiten zu vermeiden, wird seitens der Stadtverwaltung weiterhin eine vorhergehende Terminvereinbarung angeraten.
2. Bei Betreten der öffentlich zugänglichen Gebäude wird jeder Besucher verpflichtet, eine Händedesinfektion vorzunehmen und sich in den Verwaltungsräumen an den notwendigen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zu halten.
3. Weiterhin rät die Verwaltung allen Besuchern zum Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes.