Aktuelle Stadtinformationen_Max

Information zur Grundsteuer A und B und zur Gewerbesteuer


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 10.12.2019 hat der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben die 1. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortsteile beschlossen. Die Veröffentlichung der 1. Änderungssatzung erfolgte im Amtsblatt 02/2020. Aus dieser Satzung ergeben sich Erhöhungen der Grundsteuern A und B für das Jahr 2020.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise werden die neuen Grundsteuer-Bescheide voraussichtlich erst im Mai 2020 versendet. Die Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben möchte in diesem Zusammenhang beim Eigentumswechsel von Grundstücken auf Folgendes hinweisen: Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Bestimmungen im Kaufvertrag über den Übergang der Lasten (dazu gehört auch die Grundsteuer) sind für das Steueramt nicht maßgebend. Der alte Eigentümer bleibt somit für das ganze Jahr des Eigentumsübergangs Schuldner der Grundsteuer, die grundsteuerliche Umschreibung erfolgt erst zu dem auf den Eigentumsübergang folgenden Jahr. 


Der Haushalt der Lutherstadt Eisleben ist, wie nahezu alle kommunalen Haushalte des Landkreises Mansfeld-Südharz, ganz erheblich von externen Einflüssen abhängig. Als wichtigste, durch die Lutherstadt beeinflussbare Einnahmequelle fällt die Gewerbesteuer an. Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz wird, zur Haushaltskonsolidierung, seit Jahren eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes von 380% um 20%-Punkte auf 400% gefordert.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit vorherrschenden Einschränkung des öffentlichen Lebens ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ertragskraft der ortsansässigen kleinen und mittleren Unternehmen. Um diese zu entlasten, wird, in dieser wirtschaftlich und ökonomisch nie dagewesenen Krisensituation, eine Steuererhöhung nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht durch die Verwaltung der Lutherstadt Eisleben momentan nicht weiter verfolgt.