Landkreis Mansfeld-Südharz eröffnet die Möglichkeit für eine Aufnahme des Gaststättenbetriebes bereits am 18. Mai 2020. Die Hürden liegen wesentlich höher, denn dies ist nur nach einer Einzelfallprüfung zulässig. Der Betreiber einer Speisegaststätte muss - entsprechend den Vorgaben der Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - einen sieben Punkte umfassenden Voraussetzungskatalog (Einhaltung Abstandsregeln, Hygienekonzept, Hinterlegung der Kontaktdaten der Gäste, Mundschutzpflicht für das Personal, u.a.) erfüllen, um die Wiedereröffnung genehmigt zu bekommen. Wir veröffentlichen hier den notwendigen Antrag der auch per Mail an den Landkreis gesendet werden kann. gaststaettenoeffnung@lmsh.de
Gaststättenbetreiber, die Gäste bereits ab 18. Mai 2020 bewirten wollen, finden den Antrag auf Genehmigung des Betriebes hier in digitaler Form.
Antrag auf erweitere Öffnung eines Gaststättengewerbes