Aktuelle Stadtinformationen_Max

Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben und deren Ortschaften im Monat Mai 2020

In Kürze wird die Landesregierung weitere Verordnungen zur Eindämmung gegen die Corona-Pandemie veröffentlichen. Für die Zeit ab dem 4. Mai 2020 werden neue Regelungen erwartet.
Vorab wurde dabei die Empfehlung herausgegeben, dass mit den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung im Monat Mai analog zum laufenden April verfahren werden soll.

Bei der Sitzung der COVID19-Arbeitsgruppe vom 28.04.2020 wurde in Anbetracht der noch aktuellen Einschränkungen in der Kinderbetreuung durch Eislebens Bürgermeister Carsten Staub entschieden, dass auch der für den Mai 2020 vorgesehene Lastschrifteinzug für die Elternbeiträge des Monats Mai 2020 zunächst ausgesetzt wird.
Dies gilt auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft.
"Damit haben wir im Landkreis Mansfeld-Südharz eine einheitliche Regelung“, so Carsten Staub.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass eine Aussetzung nicht automatisch den Verzicht auf die Beiträge bedeutet. Die Kommunen sind zur Erhebung verpflichtet und haben dies über Satzungen geregelt.
Die Landesregierung hat allerdings die Übernahme der fehlenden Einnahmen bei den Kommunen in Aussicht gestellt. Unter der Voraussetzung, dass man dieses Vorhaben auf Landesebene im vollen Umfang so umsetzt, werden natürlich künftig auch keine Beiträge für den betreffenden Zeitraum von den Eltern nacherhoben. Sollte das Land bei den Beiträgen für den Monat Mai nicht in gleicher Weise verfahren, muss der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzung darüber befinden, ob die Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen für den Monat Mai 2020 nachträglich erhoben werden oder endgültig darauf verzichtet wird.