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Vierte Eindämmungsverordnung

Coronavirus: Was ab 20. April in Sachsen-Anhalt erlaubt ist – und was nicht
Die aktuelle, dritte Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt noch bis einschließlich 19. April. Wie es dann weitergeht, welche Maßnahmen gelockert werden und welche bestehen bleiben: ein Überblick.
Verordnung zur Änderung der Vierten Corona-Verordnung zur Eindämmung - Maskenpflicht! 
Vierte Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt - mit Bußgeldkatalog
Vierte Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt - Begründung  
Das ist erlaubt!
Mehr Geschäfte dürfen öffnen

Geschäfte von einer Größe bis zu 800 Quadratmetern und der gesamte Kfz-Handel dürfen ab Montag, dem 20. April, wieder öffnen. Bei der Quadratmeter-Angabe gilt der Mietvertrag.
Weiterhin geöffnet bleiben der Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen sowie Großhandelseinrichtungen.
Die geöffneten Geschäfte müssen nach wie vor die bereits geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten. Weitere schrittweise Öffnungen von Geschäften sind geplant.
Bereits ab dem 4. Mai könnten unter Einhaltung der Hygieneregeln etwa Friseure wieder öffnen.
Mehr Eltern dürfen Kinder in Notbetreuung bringen
Ein Anspruch auf Notbetreuung für Kinder besteht, soweit ein Elternteil der Familie in einem systemrelevanten Beruf arbeitet – und nicht beide Eltern. Zudem wurden zwei zusätzliche Berufsgruppen als systemrelevant eingestuft und haben somit Anspruch auf die Notbetreuung: Verkäufer und Lehrer.
Schulen öffnen – für Abschlussklassen
Am Montag beginnt noch kein Unterricht an Sachsen-Anhalts Schulen. Allerdings seien die Schulen ab kommendem Donnerstag, 23. April, für prüfungsrelevante Vorbereitungen sowie Prüfungen für die 10. und 12. Klassen geöffnet, beispielsweise für Abi-Konsultationen. Auch berufsbildende Schulen dürften öffnen, wenn Prüfungen anstehen.
Die Schulen würden nun informiert, um sich etwa auf Hygienebedingungen einzustellen. Zu diesen Entscheidungen will das Bildungsministerium bis Freitag einen entsprechenden Erlass erarbeiten.
Ab dem 4. Mai sollen Schulen in Sachsen-Anhalt dann sukzessive wieder für den Unterricht öffnen.
Hochschulen starten digital
Das Sommersemester 2020 gelte in ganz Deutschland als Digitalsemester. Das sei auch das Einvernehmen in Sachsen-Anhalt. Der Start der Hochschulveranstaltungen am 20. April werde digital erfolgen. Präsenzveranstaltungen könnten frühestens am 4. Mai beginnen – verbunden mit engen Hygiene- und Abstandskriterien und nur für Veranstaltungen, bei denen die körperliche Anwesenheit der Studierenden unerlässlich sei. Beispiele sind Präparationskurse und praktische Übungen.

Das ist weiterhin nicht erlaubt!
Veranstaltungen
Großveranstaltungen sind bundesweit bis einschließlich bis 31. August untersagt. Das gilt  auch in Sachsen-Anhalt. Davon sind Fußballspiele und Festivals betroffen. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen ab 1.000 Personen. Solange allerdings die Kontaktbeschränkungen gelten würden, seien auch kleinere Veranstaltungen untersagt.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter ein Besuchsverbot.
Gaststättenbesuche
Gaststätten dürfen auch in der kommenden Woche nicht öffnen. Gleiches gilt weiterhin unter anderem für Theater und Kinos, Zoos, Museen, Sportstätten und Spielplätze.
Gottesdienste
Nach wie vor bleiben Gottesdienste jeder Religion verboten. Das se zwar ein starker Eingriff in Grundrechte, aber eine deutschlandweite Einigung..
Gottesdienstbesucher gehören sehr häufig zur Risikogruppe und in kleinen Kirchen die geltenden Abstandsregeln nur schwer einzuhalten seien. Denkbar sind alternative Angebote, auch wenn diese nur Zwischenlösungen sein könnten.
Ausflüge in den Harz
Um möglichst wenig Bewegung im Land zu haben, bleiben touristische Reisen in den sachsen-anhaltischen Teil des Harzes weiterhin untersagt.

Nächste Entscheidung am 30. April
Die nunmehr vierte Corona-Eindämmungsverordnung gilt nur bis zum 3. Mai. Um über die danach geltenden Maßnahmen zu entscheiden, wollen sich Bund und Länder am 30. April erneut besprechen.