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Entgegennahme von elektronischen Rechnungen (e-Rechnung)

Das E-Rechnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ERG LSA) sieht ab dem 18. April 2020 vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften E-Rechnungen empfangen und verarbeiten sollen. In Deutschland ist nach der E-RechV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden (§ 4 Abs. 1 E-RechV). Dabei handelt sich um einen offenen, unentgeltlichen und zukunftssicheren Datenstandard. XRechnung soll den Umgang mit elektronischen Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung vereinheitlichen. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert XRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 entsprechende elektronische Rechnungen.
Elektronische Rechnungen, welche an die Lutherstadt Eisleben adressiert sind, werden unter der E-Mail-Adresse: erechnung@lutherstadt-eisleben.de entgegengenommen.