Die Oberbürgermeisterin trifft folgenden Eilentscheid entsprechend § 65 Abs. 4 KVG LSA:
Die Lutherstadt Eisleben erhebt für den Monat April 2020, auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-" in Sachsen Anhalt, keine Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben.
Dies gilt auch, wenn von den Eltern die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
gez. Jutta Fischer
Oberbürgermeisterin
der Lutherstadt Eisleben