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Aufrechterhaltung des Angebotes an Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung (26.3.2020) entschieden, den Gemeinden, die Eltern Beiträge aufgrund der infektionsschutzbedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen, erlassen (haben), diese Einnahmeausfälle zunächst für April 2020 zu erstatten. Damit stellt das Land sicher, dass die Kommunen diesbezüglich keine finanzielle Einbußen erleiden und Eltern nicht für nicht erbrachte Betreuungsleistungen zahlen müssen. Im Gegenzug ist die Fortsetzung der Finanzierungsleistung des Landes daran geknüpft, dass die Gemeinden ihren Anteil an Finanzierung ebenso unvermindert weiter erbringen.
In Anbetracht der vielfältigen und erfolgversprechenden Bemühungen vieler Verantwortlicher auf allen Ebenen und angesichts der Notwendigkeit, die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren hervorragenden und unverzichtbaren Fachkräften auch für die Zukunft zu sichern, ersuche ich Sie nachdrücklich, Ihren Beitrag an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Sachsen-¬Anhalt weiter zu leisten.

Schreiben der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration - Petra Grimm-Benne