Aktuelle Stadtinformationen_Max

IHK-Informiert

IHK Halle-Dessau, Geschäftsstelle Sangerhausen | Ewald-Gnau-Straße 1b | 06526 Sangerhausen
Telefon: 03464 260959-11 | Telefax: 03464 26095944-11 | mailto:maxt@halle.ihk.de | http://www.halle.ihk.de
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Kontaktverbot - was nun?
Bisher hat Sachsen-Anhalt keine Ausgangssperre verhängt, sondern ein Kontaktverbot. Deshalb muss niemand nachweisen, dass er sich zu recht im öffentlichen Raum aufhält - solange er sich an die Auflagen zu möglichen Begleitpersonen und an die Abstandsregelung hält. Die entsprechende Allgemeinverfügung legt fest: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt." Der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte ist jedoch ein solcher triftiger Grund. Sie können Ihre Mitarbeiter durch eine Arbeitgeberbescheinigung unterstützen. Dieses Schreiben kann formlos erfolgen. Eine Vorlage finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.halle.ihk.de/…/muster-arbeitgeberbescheinigung-…
Selbständige und Unternehmer können den Nachweis übrigens auch mit der Gewerbeanmeldung oder einem Gewerbesteuerbescheid erbringen.
Zuschüsse für Kleinunternehmer - wann geht es los?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten aus. Im Einzelnen ist vorgesehen: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Sobald uns dazu Antragsunterlagen vorliegen, informieren wir Sie umgehend auf unseren Internetseiten unter www.halle.ihk.de/coronavirus
Über die geplanten Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt informieren wir Sie ebenfalls umgehend, sobald uns dazu nähere Konditionen und Antragsformulare vorliegen. Das Land Sachsen-Anhalt hat für betroffene Unternehmen auch eine Hotline geschaltet. Sie erreichen diese unter 0391 5674750 Montag – Freitags 8.30 - 16 Uhr
Bis dahin bitten wir Sie
1. Belastung beziffern
Dokumentieren Sie Ihre Belastung präzise, etwa Tage mit Umsatzausfall, wegfallende Stunden von Mitarbeitern, Absagen, Stornierungen, ausgefallene wie zusätzliche Rechnungen oder ähnliches - aber auch Anträge auf Stundungen von Steuern oder anderen Zahlungsverpflichtungen. Eine solche Aufstellung könnte im Hinblick auf mögliche Entschädigungen oder andere staatliche Hilfeleistungen wichtig werden. Hintergrund: Die Politik in Magdeburg und Berlin berät derzeit über finanzielle Sofortmaßnahmen für Unternehmen. Die IHK-Organisation dringt darauf, dass diese Unterstützung schnell, unbürokratisch und so zielgenau wie möglich zu Ihnen kommt. Aus diesem Grund hat die IHK auch Ihre Online-Blitzumfrage erweitert: Sie können dort beziffern, wie intensiv sie finanziell betroffen sind. Zur Umfrage gelangen Sie hier:
https://link.webropolsurveys.com/…/48779937-bd57-4513-b221-… 
2. Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen - Anmeldefrist läuft am 31. März 2020 für diesen Monat ab
Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise kann rückwirkend ab 1. März 2020 beantragt werden. Allerdings müssen Anmeldungen dafür spätestens bis zum 31. März 2020 bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen sein. Hinweise zu Verfahren und Voraussetzungen finden Sie in unseren Fragen und Antworten. https://www.halle.ihk.de/…/unterstuetzung-fuer-unternehmen-…
Außerdem hat die Arbeitsagentur eine Servicetelefon geschaltet: 0800 4 5555 20.
3. Stundungsanträge bei Behörden und Institutionen zu stellen
Als schnelle Liquiditätshilfe können Sie Anträge zur Stundung (d.h. Zahlungsaufschub) von erstmal bis zu sechs Monaten z. B. an die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Finanzamt stellen. Einen Muster-Stundungsantrag und eine Auflistung aller Behörden und Institutionen, wo Sie eine Stundung beantragen können, finden Sie kostenfrei auf unserer Internetseite.
https://www.halle.ihk.de/…/sofort-mehr-liquiditaet-erhalten…
Auch bei Banken ist ein Antrag zur Stundung des fälligen Kapitaldienstes sinnvoll. Die Entscheidung, ob bestehende Kredite gestundet werden können, obliegt dem Kreditgeber.
4. ggf. Finanzierungsinstrumente nutzen
Um kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, stehen Finanzierungsinstrumente der KfW Bankengruppe zur Verfügung. Diese sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Die KfW hat für die Programme die Haftungsfreistellungen erhöht, so dass die Unternehmen hinsichtlich der bereitzustellenden Sicherheiten entlastet werden.
https://www.kfw.de/…/Aktu…/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Sollte über die Banken und Sparkassen keine Finanzierung möglich sein, kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanzielle Hilfe leisten. Nähere Informationen gibt die Hotline der Investitionsbank 0800 56 007 57 sowie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-…
Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungspartnern bietet auch das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/. Dadurch kann online und unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt leitet nach Prüfung die Finanzierungsanfrage an Finanzierungspartner weiter.
Werte Unternehmerinnen und Unternehmer!
Wir alle sehen uns einer Zeit gegenüber, die mehr als sonst gesunden Menschenverstand, Geduld und echtes Miteinander verlangt. Wir geben uns große Mühe, unseren Teil für Sie als Unternehmer dazu beizutragen. Auf unseren Internetseiten werden wir ständig für Sie aktuelle Informationen und praktische Hilfen bereitstellen. www.halle.ihk.de/coronavirus.
Unseren Forderungskatalog gegenüber der Politik finden Sie hier: https://www.halle.ihk.de/…/20-punkte-fuer-schnelle-hilfe-47
EINE BITTE AN SIE! Wir versorgen mit dieser E-Mail derzeit leider nur wenige Unternehmern. Leiten Sie bitte diese E-Mail an Ihre Unternehmerkollegen, Lieferanten und Geschäftspartner weiter und bitten Sie diese sich für den kostenfreien Informationsdienst anzumelden. Dies ist möglich mit einer kurzen E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung Corona-Infomail" an mailto:cwinkel@halle.ihk.de . Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.