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Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nrn. 1, 2, 3 und 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Sachsen-Anhalt ab Montag, dem 16. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2

Aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration als oberster Gesundheitsbehörde ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung gemäß §§ 4 Absatz 1,19 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (GDG LSA) in Verbindung mit §§ 16 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, 33 Nrn.1, 2, 3 und 5 IfSG folgende
Weisung:

Erlass des Ministeriums - Weisung -

Land ST legt Regelung zur Notbetreuung fest

Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in einer Hort-oder Kindertageseinrichtung