Der Wahlausschuss der Lutherstadt Eisleben gab in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2019 die Wahlergebnisse der Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen bekannt.
Gegen diese Wahlen kann innerhalb einer 14tägigen Frist (bis 11.6.2019) Widerspruch eingelegt werden. In der konstituierenden Sitzung der gewählten Stadträte (2. Juli 2019) wird über mögliche Widersprüche beraten. In dieser Sitzung stellt der „neue“ Stadtrat die Gültigkeit der Wahl fest.
Gleichzeitig werden in dieser Sitzung der Vorsitz und dessen Stellvertreter des Stadtrates gewählt.
Die Ortsbürgermeister und deren Stellvertreter werden in den Ortschaftsratssitzungen der jeweiligen Ortschaften gewählt.