Am 1. Januar 2019 traten die Änderungen des Kinderförderungsgesetztes (KiföG) in Sachsen-Anhalt in Kraft, u. a. auch eine Absenkung der Bemessungsgrenze bei den Kostenbeiträgen für Mehrkindfamilien.
Die Erhebung der Kostenbeiträge für Einrichtungen im Stadtgebiet der Lutherstadt Eisleben werden auf der Grundlage der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben festgesetzt.
Mit Inkrafttreten des o. g. 5. KiFöG Änderungsgesetzes wird nun diese Satzung durch Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Eisleben angepasst.
Nach Beschlussfassung werden neue Kostenbescheide für die betroffenen Familien rückwirkend erstellt.
Zu viel gezahlte Kostenbeiträge für den Monat Januar 2019 werden mit sofortiger Wirkung korrigiert.
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben tagt zu diesem Tagesordnungspunkt am 19.02.2019.