6.400 Euro von der ÖSA für erfolgreiche Schadenverhütung
Die Lutherstadt Eisleben hat am 23.08.2018 von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) eine kräftige Geldspritze erhalten. Den Scheck über 6.400 Euro nahm der 1. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin der Lutherstadt Eisleben, Verwaltungsbaudirektor Michael Richter von ÖSA-Agenturleiterin Janet Woziwodzki und vom ÖSA-Direktionsbeauftragten für Kommunen, Holger Günther, entgegen. „Die Lutherstadt hat im vergangenen Jahr die Schäden an ihren Gebäuden, an Inventar und Vermögen erfreulich gering halten können“, begründet Janet Woziwodzki die Zuwendung: „Dafür werden die Stadt und damit auch ihre Einwohner am wirtschaftlichen Erfolg der ÖSA beteiligt.“
Herr Richter bedankte sich bei der ÖSA und hob zugleich hervor, dass für den Erfolg alle Mitarbeiter der Stadt ihren Beitrag geleistet haben.
Die ÖSA ist Versicherer der meisten Kommunen im Land und belohnt seit vielen Jahren Landkreise, Städte und Gemeinden, in denen es auch infolge einer erfolgreichen Schadenverhütung wenige große Schäden am kommunalen Eigentum - verursacht vor allem durch Feuer, Leitungswasser oder Diebstahl - gibt. Der zusätzliche Geldfluss wird vor Ort oft für soziale oder kulturelle Belange verwendet.
Die ÖSA hält auch in diesem Jahr am „Bonus“ für „ihre“ Kommunen fest, obwohl das Jahr 2017 mit seinen extremen Stürmen und Starkregen landesweit hohe Schäden angerichtet und damit den Umfang der Versicherungsleistungen enorm in die Höhe getrieben hatte, wie Holger Günther erklärt. Mit einer erweiterten Naturgefahrenversicherung bietet die ÖSA Privatpersonen, Kommunen und Betrieben auch Schutz vor Starkregen, Hochwasser und Erdrutsch.
Ein Wirken für „den gemeinsamen Nutzen“ hat sich der öffentliche Versicherer bei seiner Gründung in die Satzung geschrieben. Dazu die ÖSA-Repräsentanten: „Gemeinnützig bedeutet auch, dass wir Städte und Gemeinden im Land bei der Schadenverhütung unterstützen - durch Beratung und mit gemeinschaftlichen Investitionen von ÖSA und Kommune zum Beispiel in Brand- und Einbruchmeldeanlagen und in feuerwehrtechnische Ausrüstungen.“