Die Oberbürgermeisterin der Lutherstadt Eisleben weist die Bezeichnung der Mitteldeutschen Zeitung v. 28./29.April 2018, Seite 7 - „Markt zählt zu gefährlichsten Orten im Land” zurück.
Dies wurde in einer Besprechung mit einer Führungskraft des Polizeireviers Mansfeld-Südharz und einer Information der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd bestätigt.
Im gesamten Jahr 2017 gab es in MSH ca. 9.100 Straftaten, dem gegenüber stehen hier hochgerechnet 130 Straftaten für den angeführten Bereich. Das ist eine Anzahl, die nicht erkennen lässt, dass dieser Bereich besonders im Landkreis und schon gar nicht im Land herausragt.
Im Bereich Markt wurde im Jahr 2016 als Instrument der polizeilichen Ermittlungsmöglichkeit die Videoüberwachung eingeführt, um die Innenstadt noch sicherer zu machen.
Dies war nur möglich, da der Markt als ein Ort, bei dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter verbergen, eingestuft wurden ist.
Die Wahl auf dem Markt fiel nicht willkürlich, sondern wurde durch die Polizei nach einer genauen Bewertung der Entwicklung der Straftatenaufkommen bis zum Jahr 2016 getroffen. Seitdem wird dieses Aufkommen durch die anordnende Behörde regelmäßig erhoben. Diese Erhebung bildete letztlich die Grundlage für die Nennung der Lutherstadt Eisleben in dieser Auflistung.
Insbesondere ereigneten sich an der postalischen Adresse Markt, die sich vom Marktberg bis zum Plan bzw. Freistraße erstreckt, auch Sachbeschädigungen, Diebstähle, Bedrohungen und Einbrüche. Solche Delikte können durch eine polizeiliche Videoüberwachung verhindert bzw. eventuell aufgeklärt werden.
Die Anzahl dieser Straftaten im Bereich des Marktes in der Lutherstadt Eisleben befindet sich auf einem Niveau, welches zwar die rechtliche Anwendbarkeit der polizeilichen Videobeobachtung gemäß §§ 16 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA eröffnet. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen, die aus der juristischen Fachsprache stammende, für den im § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA benannten „Ort, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben …“ verwendete Kurzformel „gefährlicher Ort“ in der Laiensprache mit einem Ort gleichzusetzen, an dem man nicht sicher wäre. Deshalb kann man hier nicht von einem umgangssprachlich „gefährlichen Ort“, und schon gar nicht von einem der „gefährlichsten Orte“ sprechen. Dieser Ort unterscheidet sich nicht von anderen Orten, die eine ähnlich hohe Menschenfrequentierung aufweisen. Zumal auf dem Marktplatz zahlreiche Veranstaltungen stattfinden, die eine Erhöhung der sich in diesem Bereich aufhaltenden Personen hervorruft. Hier sind die Laufwege, da begegnen sich Menschen mit allen positiven aber auch negativen Begleiterscheinungen, die natürlich auch überall stattfinden. Hier ist somit ein Knotenpunkt und hier macht es Sinn, besonders hinzuschauen. Zumal der Marktplatz optimal per Video überwacht werden kann.
Der Bereich Ordnung und Sicherheit wird auch zukünftig zu bestimmten Anlässen gemeinsam
mit der Polizei unterwegs zu sein, um sich gegenseitig zu unterstützen und jeder in seinem Zuständigkeitsbereich auf den Bürger zuzugehen. Die Art der Prävention kommt bei den Bürgern sehr gut an. Dabei sind diese Streifen nicht nur im Marktbereich tätig sondern beziehen das gesamte Stadtgebiet ein.
„Ich persönlich fand, und sicher auch viele Leserinnen und Leser, diese Überschrift unangepasst und einfach nur aufreißerisch. Ich hätte mir gewünscht, dass der Redakteur bei einem solch sensiblen Thema auf mich zu kommt bzw. aus meiner Sicht besser recherchiert. Denn im Gespräch heute hat sich gezeigt, dass die Lutherstadt Eisleben nicht mehr Straftaten aufweist, als andere Städte. Und nur weil wir eine Videoüberwachung haben, sind wir nicht automatisch gefährdeter“, betonte die Oberbürgermeisterin.
Mit einer hervorragenden Aufklärungsquote von 59,7 % belegt das Polizeirevier Mansfeld-Südharz einen Spitzenplatz innerhalb von Sachsen-Anhalt (Durchschnitt 55,7 %).
Im Landkreis Mansfeld-Südharz lag die Kriminalitätshäufigkeitszahl im Jahr 2017 bei 7.778 je 100.000 Einwohner. (Land Sachsen-Anhalt gesamt bei 8.342).
Die Menschen im Landkreis Mansfeld-Südharz und insbesondere in der Lutherstadt Eisleben leben in einem sicheren Landkreis!