Orkantief „Friederike“ in Sachsen-Anhalt;
Finanzminister André Schröder bewilligt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die vom Orkan Geschädigten.
Zu diesen Hilfsmaßnahmen gehören zum Beispiel:
- Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sog. Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt.
- Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden am Grund und Boden können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Für Aufwendungen zum Wiederaufbau von ganz oder zum Teil zerstörten Gebäuden (Ersatzherstellung) und für Ersatzbeschaffungen für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlagegüter kommen Sonderabschreibungen in Betracht.
- Für die Beseitigung von Schäden an vermieteten Gebäuden gelten Nachweiserleichterungen.
- Müssen Betroffene Schäden am eigenen selbst genutzten Haus reparieren, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.