Aktuelle Stadtinformationen_Max

Teilwiderruf der Allgemeinverfügung

Sehr geehrte Gewerbetreibende,

mit Absage des Mittelaltermarktes anlässlich Martin Luthers Geburtstagsfest vom 7. bis 8. 11. 2020 fehlt auch der vom Gesetzgeber im § 7 LÖffZeitG LSA verlangte „besondere Anlass“ zur Begründung und Erlaubnis einer Sonntagsöffnung für Verkaufsstellen in der Lutherstadt Eisleben. Die Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben sieht sich auf Grundlage der derzeit geltenden Verordnungen gezwungen, ihre in der Ausgabe des Amtsblattes der Lutherstadt Eisleben vom 24.10.2020 (Seite 5) erlassene Verfügung in diesem Punkt zurückzunehmen.
Eine entsprechende Veröffentlichung dazu erfolgt am Mittwoch, den 4.11.2020 als Sonderausgabe des Amtsblattes der Lutherstadt Eisleben im Wochenspiegel.
Wir bedauern diesen Schritt. Uns ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen. Der Gesetzgeber gibt uns hierbei aber keinerlei Handlungsspielraum.
Wir können nur an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, die Gewerbetreibenden vor Ort zu unterstützen. Kaufen Sie lokal, hier in der Lutherstadt Eisleben, hier vor Ort! Helfen Sie unseren Händlern.

Carsten Staub
Bürgermeister