Bildungsminister Tullner legte am Dienstag, dem 28.04.2020, den Plan für den weiteren Verlauf des Schuljahres vor. Ziel ist es, durch eine Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht Planungssicherheit für die Schulen, die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern zu schaffen. Mit den Kultusministern der Länder bestand Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere schrittweise Öffnungen der Schulen in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen erfolgen sollen und jede Schülerin/jeder Schüler bis zum Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen kann.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sollen ab Montag, 04. Mai 2020, die Abschlussklassen des kommenden Jahres sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen zurückkehren.
Ab Mittwoch, 06.Mai 2020, sollen die Jahrgangsstufen, die das Abitur 2022 an Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen vorsehen, regelmäßig in den Schulen sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables und nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den Wechsel von An- und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu organisieren.
Ab dem 06. Mai und bis zum Beginn der Pfingstferien werden alle weiteren Schuljahrgänge tageweise in kleinen Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder Schuljahrgang wird dabei an einem separaten Tag und in kleinen Gruppen beschult. So werden persönliche Kontakte zu Lehrkräften ermöglichen, Lernstands-Defizite ermittelt und die weitere Beschulung im Fernunterricht strukturiert. Gleichzeitig sollen organisatorische Fragen zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt werden.
Für die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler zum Abbau von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung wird weiterhin vorgehalten.
Nach aktuellen Planungen sollen nach den Pfingstferien, ab dem 02.Juni 2020, alle Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in die Schulen kommen.
Der Einsatz von Pädagoginnen und Pädagogen im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung, die selbst ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei einer Infektion tragen, ist möglichst zu vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen. Die Betroffenen sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Lehrkräfte, die nicht in der Schule präsent, aber im Dienst sind, werden für den Fernunterricht eingesetzt.
Schülerinnen und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit, von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden mit Unterrichtsmaterialien versorgt, in die pädagogischen Angebote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.
Die Hygienemaßgaben des § 15 Abs. 2 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie die Maßgaben künftiger Eindämmungsverordnungen sind einzuhalten. Die fortgeschriebenen Reinigungs- und Hygienepläne gelten weiterhin. In allen genutzten Räumen ist insbesondere auch auf eine ausreichende Belüftung zu achten.
Im Land Sachsen-Anhalt besteht im Schulwesen derzeit keine Maskenpflicht. Dennoch wird vielerorts über das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken den individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen. Bei Benutzung des Schülerverkehrs ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.