Auch für Familien, die die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im April in Anspruch nehmen, ersetzt das Land die Elternbeiträge für den laufenden Monat.Das sieht eine Erweiterung des gemeinsamen Runderlasses von Sozial- und Innenministerium vor, über den Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne heute im Kabinett informiert hat. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Das ist ein wichtiges Zeichen an diejenigen, die sich in dieser schwierigen Zeit in der Pflege und vielen anderen Bereichen für unser Gemeinwesen einsetzen, und die darum die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst übernehmen können.“ Laut Erlass erstattet demnach das Land den Gemeinden ihre Einnahmeverluste, die diese aufgrund nicht erhobener oder zurückgezahlter Elternbeiträge erlitten haben. Auf der Basis der Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte bis Anfang August erstattet das Land die entsprechenden Summen. Bisher war diese Regelung auf die Elternbeiträge von Familien begrenzt gewesen, deren Kinder aufgrund der Schließungen im Zuge der Corona-Krise die Kinderbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind Schulen und Kindergärten seit dem 16. März in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.
Hier die Pressemitteilung!