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Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben

Die Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben finden Sie auf den Seiten 15 bis 17 im Amtsblatt vom September 2017 ; die 5. Änderungssatzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den Seiten 11 und 12 des Amtsblattes vom Mai 2019.

Amtsblatt September 2017

Seiten 15 - 17

Amtsblatt Mai 2019

Seiten 11 und 12