Wichtige Information zur Briefwahl!
Das Sonderwahllokal befindet sich in der Sangerhäuser Straße 12/13 (Ordnungsamt) und öffnet vom 11. Februar bis zum 21. Februar 2025.
Montag und Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag, den 14.02.2025 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben
Bekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestages |
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Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen |
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Öffnungszeiten des Sonderwahllokales für die Briefwahl |
Sie möchten den Wahlschein online beantragen, dann klicken Sie bitte hier ---> |
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hingewiesen, dass die reguläre Beantragung eines Wahlscheines bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich ist (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO).
Die Briefwahlstelle (Sonderwahllokal Sangerhäuser Straße 12/13 - Ordnungsamt) der Lutherstadt Eisleben gewährleistet diese Antragsfrist.
Ergänzend hierzu der Hinweis, dass nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 08-12 Uhr bei der Stadt (Sangerhäuser Straße 12/13 - Ordnungsamt) beantragt werden, § 28 Abs. 10 BWO.