Aktuelle Stadtinformationen_Max

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Wichtige Information zur Briefwahl!

Das Sonderwahllokal befindet sich in der Sangerhäuser Straße 12/13 (Ordnungsamt) und öffnet vom 11. Februar bis zum 21. Februar 2025.
Montag und Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag, den 14.02.2025 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 08:30 Uhr - 15:00 Uhr

Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben

Bekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestages

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Öffnungszeiten des Sonderwahllokales für die Briefwahl

 

Sie möchten den Wahlschein online beantragen, dann klicken Sie bitte hier  --->

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hingewiesen, dass die reguläre Beantragung eines Wahlscheines bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich ist (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO).
Die Briefwahlstelle (Sonderwahllokal Sangerhäuser Straße 12/13 - Ordnungsamt) der Lutherstadt Eisleben gewährleistet diese Antragsfrist.

Ergänzend hierzu der Hinweis, dass nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 08-12 Uhr bei der Stadt (Sangerhäuser Straße 12/13 - Ordnungsamt) beantragt werden, § 28 Abs. 10 BWO.