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Gemeinsame Regelung im Landkreis MSH zur Erhebung der Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Corona-Krise

Festlegungen für die Erhebung der Kostenbeiträge der Eltern für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen (gilt auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft) in der Lutherstadt Eisleben und deren Ortschaften
In der Bürgermeisterrunde bei der Landrätin des Landkreises Mansfeld – Südharz haben sich die Oberbürgermeister und Bürgermeister auf eine einheitlich Regelung geeinigt.
Lutherstadt Eisleben
Der Vollzug der Erhebung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Lutherstadt Eisleben für den Monat April 2020 wird ausgesetzt. Die Aussetzung des Vollzuges gilt nicht für Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Mit der Aussetzung des Vollzuges der Bescheide verzichtet die Lutherstadt Eisleben nicht auf die Zahlung. Für den Monat Mai wird zeitnah neu entschieden und mitgeteilt.
Die Lutherstadt Eisleben wird diese Beiträge im Lastschriftverfahren nicht einziehen
In Übereinstimmung mit allen Bürgermeistern des Landkreises fordern wir eine klare Aussage vom Land, wie mit diesen Beiträgen zu verfahren ist.
Was wir gerade erleben, ist eine absolute Ausnahmesituation, die wir nur gemeinsam meistern werden.
Wir bitten um Verständnis.