Verkaufsoffene Sonntage 2026
Die Lutherstadt Eisleben veröffentlicht auf ihrer Homepage die Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erlaubt die Lutherstadt Eisleben die Öffnung von Verkaufsstellen an vier Sonn- und Feiertagen.
In diesem Jahr dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 08.11.2026, anlässlich der Veranstaltung „Luthers Geburtstag“ sowie an den Sonntagen, dem 06.12.2026, dem 13.12.2026 und dem 20.12.2026 anlässlich des Eisleber Weihnachtsmarktes geöffnet sein.
Alle Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Lutherstadt Eisleben im Sinne des § 2 Absatz 1 LÖffZeitG LSA dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Lutherstadt Eisleben unter Bürgerservice → Amtliche Bekanntmachungen → Sonstige Bekanntmachungen → Verfügung veröffentlicht.
Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben (Ausgabe 07/2026 vom 29.08.2026) in Kraft und am 21.12.2026 außer Kraft.