Antrag zur Erteilung einer Aufbruchsgenehmigung
Volltext
Eine Aufbruchgenehmigung ist bei jedem Eingriff in den Straßenkörper erforderlich, bei dem es notwendig ist, öffentliche Flächen und Grünanlagen aufzubrechen. Dies betrifft zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, die Errichtung einer neuen Grundstückszufahrt oder die Veränderung einer bestehenden Grundstückszufahrt.
Für jegliche Aufbruchsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Lutherstadt Eisleben ist dieser Antrag im Vorfeld zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
- Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle, einschließlich Maßangaben
- Beschilderungsplan für die verkehrsrechtliche Anordnung
- falls erforderlich (zum Beispiel bei Vollsperrung): einen Umleitungsplan
Gebühren
Für die Genehmigung werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Lutherstadt Eisleben Gebühren erhoben. Weiterhin werden Verwaltungsgebühren für die Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben.