Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Eisleben


Die Baulastträger sind gemäß § 4 StrG LSA verpflichtet Straßenverzeichnisse für die in ihrer Baulast befindlichen Straßen zu führen: „Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen werden von den Gemeinden Bestandsverzeichnisse angelegt und geführt. Die Bestandsverzeichnisse sind nach Fertigstellung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen.“ Im Straßenbestandsverzeichnis (SBV) sind alle widmungsrelevanten Daten enthalten   Neben der systematischen Zusammenfassung aller Straßen in einem übersichtlichen Verzeichnis erhöht   sich auch die Rechtssicherheit bei der Einschätzung von öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen. Das SBV der Lutherstadt Eisleben wird durch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen ständig fortgeschrieben.

-Straßenbestandsverzeichnis (7,6 MB)

Fachbereich 3
Kommunalentwicklung und Bau
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