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Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe

Information für Grundstückseigentümer

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind sie verpflichtet, eine Grundsteuerwerterklärung auf den Stichtag 01.01.2022 abzugeben.
Die Verpflichtung gilt auch, wenn das Grundstück nach dem 01.01.2022 verkauft, vererbt oder verschenkt wurde. Die ursprüngliche Abgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 04.11.2022 einmalig um drei Monate verlängert.
Die Grundsteuerwerterklärungen sind spätestens bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Diese Frist gilt auch, wenn Sie steuerlich beraten sind.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten nach Abgabe der Erklärungen einen Grundsteuerwertbescheid und nachfolgend den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie Ihre Bescheide hinsichtlich Ihrer angegebenen Daten zum Grundstück auf deren Richtigkeit. Etwaige Einsprüche sind innerhalb eines Monats beim Finanzamt Eisleben einzulegen.

Der Grundsteuerwertbescheid und der darauf basierende Grundsteuermessbescheid bilden die Grundlage für die Grundsteuererhebung durch die Lutherstadt Eisleben ab dem 01.01.2025.

Internetseite Ministerium Finanzen ST

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