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Gemeindeelternvertreter/innen der Kindertageseinrichtungen

Gemeindeelternvertreter/innen der Kindertageseinrichtungen

Am Dienstag, dem 23.06.2020 fand eine gemeinsame Beratung mit den Gemeindeelternvertretern der Kindertageseinrichtungen, dem Bürgermeister und Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Wirtschaft, Schule, Jugend, Sport und Fördermittelkoordination der Lutherstadt Eisleben statt.

In dieser Beratung ging es eingangs um die Satzung über das Wahlverfahren zur Gemeindeelternvertretung für die Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben und den Ortsteilen.
Diese Satzung soll, nachdem sie die vorgeschriebene Beratungsfolge durchlaufen hat, am 21. Juli 2020 vom Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschlossen werden.

Die Gemeindeelternvertretung ist eine Vertretung der Eltern aus allen Kindertageseinrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft, die sich innerhalb der Lutherstadt Eisleben und den Ortschaften befindet. Sie ist u. a. im Rahmen des Anhörungsrechtes mit in die Beratungsfolge eingebunden, wenn die 6. Änderungssatzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben (Kostenbeitragssatzung) durch den Stadtrat beschlossen werden soll.

Aus aktuellem Anlass und ausgelöst durch eine öffentliche Diskussion, erläuterte der Bürgermeister der Lutherstadt Eisleben, Carsten Staub, die bisherige Verfahrensweise der Erhebung der Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation (Corona-Pandemie) gab es in diesen Monaten von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt aktuelle Änderungen.
Herr Staub erläuterte den Runderlass vom 30. April 2020 des Landes Sachsen-Anhalt über die Erstattung der Einnahmeverluste für Beitragsausfälle im April und Mai 2020 wegen nicht erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz.
Daraus geht hervor, dass das Land Sachsen-Anhalt für den Monat April 2020 die gesamten Kostenbeiträge und für den Monat Mai nur für die Kinder, die sich nicht in einer Notbetreuung befanden, erstattet.

Herr Staub erläuterte gleichzeitig, dass diese Erstattung der Einnahmeausfälle nur dann erfolgt, wenn die Gemeinden und Verbandsgemeinden ihre Zahlungen nach § 12 b Kinderförderungsgesetz uneingeschränkt an die Träger von Kindertageseinrichtungen geleistet haben.

Dies konnte Herr Staub bestätigen: „Wir haben den vollen bzw. den gesamten Betrag an die Träger von Kindertageseinrichtungen überwiesen, wir sind quasi in Vorleistung gegangen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Personal- und Betriebskosten allen Einrichtungen zur Verfügung stehen“.

Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben fasste am 19.05.2020 ebenfalls einen Beschluss, der sich dem Runderlass anschloss.

An dieser Stelle entstand eine sehr lebhafte und konstruktive Diskussion, in deren Anschluss sich die Gemeindeelternvertreter darauf einigten, dass zwei Vertreter/innen einen gemeinsamen offenen Brief an das Land Sachsen-Anhalt verfassen. In diesem Schreiben soll auf die besondere Situation hingewiesen und das Land gebeten werden, auch für den Monat Mai 2020 die gesamten Kostenbeiträge zu übernehmen.