Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  2. Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DS-GVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO vorliegt. Das Recht zur Löschung besteht – ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen – nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt gemäß Artikel 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung an die Stelle der Löschung.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden, oder während der Prüfung der Richtigkeit der Daten (Artikel 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO).
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern kein zwingendes öffentliches Interesse vorliegt und keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht (Artikel 21 DS-GVO).
  6. das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO.