Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta"
Bekanntmachung
der Lutherstadt Eisleben
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorzeitigen
Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta"
in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Helfta
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Fassung vom September 2025
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die frühzeitige öffentliche Auslegung des
Vorentwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Helfta in
der Fassung vom September 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung
und dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. ___/____/25). Gleichzeitig wird die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt Eisleben,
Ortschaft Helfta, wurde in der Stadtratssitzung am 25.11.2025 gefasst (Beschluss-Nr. ___/____/25).
Konkreter Anlass für die Erarbeitung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 35 "Königspfalz Helfta" in der Lutherstadt
Eisleben, Ortschaft Helfta, ist das Vorhaben der Lutherstadt Eisleben am Fundort der Königspfalz Helfta eine
Touristische Destination zu entwickeln. Momentan werden die Flächen noch Landwirtschaftlich genutzt. Die
Grundstücksgröße beträgt ca. 9 ha.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der Gemarkung
Helfta, Flur 22, Flurstücke 103/1 und Teilfläche des Flurstückes 21/3 sowie Flur 23, Flurstücke 120, 534/128, 663 und
Teilflächen der Flurstücke 126/1, 126/2 und 101.(siehe Abbildung).