Einrichtung der Weinbergrolle des Landes Sachsen-Anhalt
Antrag Einzellage "Eislebener Pfarrholz"

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist nach der Verord­nung zur Durchführung des Weinrechts im Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.2011 (GVBI. LSA Nr. 25/2011) zuletzt geändert durch VO vom 10.05.2024 {GVBI. LSA S.124) zuständige Behörde für die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle im Land Sachsen-Anhalt (d.h. die Einteilung des Weinbaugebietes in Bereiche, Großla­gen, Einzeliagen und kleinere geografische Angaben).

Lt. der o.g. Verordnung werden Bereiche und Großlagen von der zuständigen Behörde gebildet und eingetragen.

Einzellagen und kleinere geografische Einheiten (Gewanne) werden nur auf Antrag durch die zuständige Behörde nach Anhörung eines Sachverständigenausschusses eingetragen, geändert oder gelöscht.

Antragsberechtigt sind dabei Eigentümer und sonstige zur Nutzung von Rebflächen Berechtigte für ihre Rebflächen bzw. Erzeugerzusammenschlüsse für die Rebflächen ihrer Mitglieder.

Zur Wahrung des öffentlichen Interesses wird vor der Eintragung einer Einzellage / einer kleineren geografischen Einheit in die Weinbergsrolle die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde bzw. aller Beteiligten eingeholt.

Die Gemeinden machen die beabsichtigte Eintragung ortsüblich bekannt.

Zuständigkeitshalber wurde an unser Haus der Antrag zur Eintragung der Einzellage „Eislebener Pfarrholz" in die Weinbergsrolle gestellt.

ln die Abgrenzung sollen folgende Flurstücke einbezogen werden:

Gemarkung           Flur           Flurstücke
Unterrißdorf            2                126/91
Unterrißdorf            2                  90/2
Unterrißdorf            6                 110/1
Unterrißdorf            6                 110/2
Unterrißdorf            6                 141/6
Unterrißdorf            6                 153/2
Unterrißdorf            6                 153/3
Unterrißdorf            6                 153/4

Die Größe der Rebfläche der beantragten Einzellage beträgt 6,9006 ha.

Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, bis zum 01.10.2026, an:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
E-Mail: bm@lutherstadt-eisleben.de oder
Amt für Landwirtschaft, Flurordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
E-Mail: claudia.seemann@alff.sachsen-anhalt.de
Kennwort: „Eislebener Pfarrholz“