Landtagswahl 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen
im Wahlgebiet der Lutherstadt Eisleben
Vorschläge für die Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer sowie stellv. Beisitzerinnen/Beisitzer
der Wahlvorstände für die Landtagswahl
am 06. September 2026 zu benennen.
Bei der Berufung der Beisitzerinnen/ Beisitzer sollen gemäß § 5 Abs.2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der Landeswahlordnung für das Land Sachsen- Anhalt (LWO LSA) Vorschläge der Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, mir bis zum 10. Mai 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder der Wahlvorstände zu benennen.
Die Vorschläge sind zu richten an die
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Wahlen
Markt 1
06295 Lutherstadt Eisleben.
Hinweis:
Die Beisitzerinnen/ Beisitzer des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen können nach § 18 Abs. 3 LWO LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 49 des Landeswahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn dem Bürger das Amt oder die Tätigkeit wegen seines Alters, der Berufs- und Familienverhältnisse, seines Gesundheitszustandes oder wegen sonstiger in seiner Person liegenden Umstände nicht zugemutet werden kann.
Zu Beisitzerinnen und Beisitzern des Wahlausschusses und der Wahlvorstände können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie von sonstigen Landesbehörden bestimmt werden. Ein/e Bedienstete/r der Gemeinde/des Landes kann auch dann als Mitglied des Wahlvorstandes berufen werden, wenn sie/er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Inhaber von Wahlehrenämtern haben Anspruch auf Ersatz ihres Aufwandes und ihres Verdienstausfalles nach diesem Gesetz.
Lutherstadt Eisleben, den 08.04.2026
gez. Carsten Staub
Bürgermeister