Kommunalwahl - Bürgermeisterwahl
Der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern in einer Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für
die Dauer von 7 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen deshalb vorliegen. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt. Die gewählte Person ist gleichzeitig Leiter/in der Verwaltung und Dienstvorgesetzte/r der Beschäftigten. Die
Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt. Danach ist das Amt der Besoldungsgruppe B 3 zugordnet (§ 2 KomBesVO LSA). Daneben
wird eine pauschalierte Aufwandsentschädigung nach § 7 KomBesVO LSA gewährt.
Wahltag ist Sonntag, der 7. März 2027.
Sofern keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann,
findet am Sonntag, den 21. März 2027 eine Stichwahl statt.