ausgelegte Bebauungspläne
Hier finden Sie Bebauungspläne, die noch nicht rechtskräftig sind.
Bürger, Behörden und Interessengruppen (Träger öffentlicher Belange) sollen so frühzeitig beteiligt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen und Einwände zu erheben, bevor der Plan verbindlich wird. Dies dient der Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls und schützt vor späteren Anfechtungen.