Bekanntmachung der mit Fördermitteln finanzierten Maßnahmen
Grundschule „Am Schloßplatz“
Die Grundschule „Am Schloßplatz“ in der Lutherstadt Eisleben hat die umfangreiche brandschutztechnische Sanierung ihres denkmalgeschützten Schulgebäudes erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeiten des zweiten Bauabschnitts wurden Anfang Februar 2025 weitgehend beendet.
Kern der Maßnahme war die Verbesserung des Brandschutzes. Dazu wurden eine zwölf Meter hohe Stahltreppe als zweiter Rettungsweg, neue Brandschutztüren, Sicherheitsbeleuchtung sowie eine Brandalarmierung eingebaut. Zudem wurde ein Ausgang zum Schulhof für eine sichere Evakuierung umgestaltet.
Das historische Gebäude wurde zwischen 1881 und 1883 als Gymnasium errichtet und wird seit 1992 als Grundschule genutzt. Heute besuchen rund 190 Schülerinnen und Schüler die Schule. Aufgrund des Denkmalschutzes mussten alle Baumaßnahmen besonders sorgfältig geplant und abgestimmt werden.
Bereits im ersten Bauabschnitt wurde die ehemalige Hausmeisterwohnung zu Schulzwecken umgebaut, wodurch zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz entstanden. Parallel zur Hauptmaßnahme wurden weitere Verbesserungen vorgenommen, darunter die Sanierung eines Klassenraums sowie die Modernisierung der Sprechanlage und Schulklingel.
Die Gesamtkosten des Projekts betrugen rund 1,116 Millionen Euro. Davon wurden 570.687 Euro durch Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt finanziert, während die Stadt etwa 545.000 Euro selbst trug. Trotz unerwarteter Herausforderungen bei den Arbeiten im historischen Gebäude konnten die geplanten Kosten eingehalten werden.
Die Bauarbeiten liefen von den Sommerferien 2024 bis Ende Januar 2025. Stadtverwaltung und Planer bedankten sich bei allen beteiligten Firmen sowie bei Lehrkräften, Erziehern und Schülerinnen und Schülern für ihre Geduld während der Bauzeit.
Baumaßnahmen in Burgsdorf
In Burgsdorf tut sich etwas: Eine alte Garage wird zurückgebaut, um Platz für Natur und wichtige Infrastruktur zu schaffen. Im Rahmen eines Förderprojekts werden die Garage sowie sämtliche Gründungskörper vollständig entfernt. Zuvor wurden bereits Sträucher und Bäume auf der Fläche beseitigt. Nach dem Abbruch wird das Gelände renaturiert: Bodenvertiefungen werden aufgefüllt, frischer Oberboden aufgebracht und anschließend Obstbäume, Sträucher und Rasen gepflanzt. Mit dieser Maßnahme schaffen wir zugleich die Voraussetzung für einen weiteren wichtigen Schritt: Auf der dahinterliegenden Fläche kann künftig ein Löschwasserkissen entstehen. Dieses dient der Sicherstellung der Löschwasserversorgung und stärkt damit den Brandschutz vor Ort.
Die Maßnahme wird über die Richtlinie CLLD EFRE gefördert.
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Förderbetrag: 13.489,25 Euro
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Gesamtbudget: 14.988,05 Euro
Die Umsetzung des Projekts ist bis April 2026 geplant.
Die Förderung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und cofinanziert von der Europäischen Union
Lückenschluss Rad- und Wanderweg Volkstedt - Oberhütte
Das Vorhaben wird im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland für Förderperiode 2023-2027 und nach Regularien des Europäischen
Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Intervention LEADER aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Zuwendung für Maßnahme:
Lückenschluss Rad- und Wanderweg Volkstedt - Eisleben, Oberhütte
- Ausbau Fuß-/Radweg entlang der Straße ca, 100m mit 2,75m Breite
- Ausbau ländlicher Weg/ Radweg in Richtung Volkstedt, ca. 265m mit ca. 3,5m Breite
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Förderung: 80 % der Gesamtausgaben
Umsetzung des Projektes ist von Mai 2026 bis Juli 2026 geplant
Sirenenförderung 2026
Katastrophenschutz
Land investiert weiter in den Ausbau von Sirenen
Bei Naturkatastrophen, in Krisensituationen oder anderen großen Gefahrenlagen muss die Bevölkerung schnell und zuverlässig gewarnt werden. Das Land Sachsen-Anhalt investiert deshalb fortlaufend in die technische Ausstattung des Katastrophenschutzes. Sirenen als ein Warnmittel spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mit Sirenenförderprogrammen unterstützen Bund und Land die Städte und Gemeinden zu hundert Prozent als Pauschalförderung beim Ausbau ihrer Sireneninfrastruktur.