Auslegung BPlan Nr. 31 Solarpark Leweketal

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal"
in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung in der Fassung vom August 2025
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2025 die förmliche öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan mit Vorhabenbeschreibung sowie der Begründung mit dem Gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Lutherstadt Eisleben, dem Umweltbericht und Gutachten über Avifauna und Feldhamster, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 10/259/25). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal“ in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben, wurde in der Stadtratssitzung am 04.06.2024 gefasst (Beschluss-Nr. 30/742/24).

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom August 2025 mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Unterlagen zum Artenschutz sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025
im Internet auf der Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/startseite eingesehen werden. Unter dem obigen Link können sämtliche Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Gleichzeitig können Sie eine Stellungnahme abgeben.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Fachbereich 3 – Kommunalentwicklung/Bau, Klosterstraße 23, Zimmer 10 während der Sprechzeiten:
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben auch das mit der Planung beauftragte Büro für Raumplanung Dipl.-Ing. Heinrich Perk, Bärteichpromenade 31, 06366 Köthen (Anhalt), Tel: 03496/ 40 37 0, E-Mail: info@buero-raumplanung.de zur Verfügung.

Eine Einsichtnahme kann auch nach gesonderter Vereinbarung erfolgen. Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich 3 - Sachgebiet Stadtplanung/-sanierung, Klosterstraße 23, Ansprechpartner: Frau Ryll, Tel.: 03475/655-751 oder als E-Mail: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de.

Die Lutherstadt Eisleben weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Lutherstadt Eisleben unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Löschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Lutherstadt Eisleben, den 09.10.2025