4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung in der Fassung vom August 2025

Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2025 die förmliche öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit Änderungsbereich sowie der Begründung mit dem Gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Lutherstadt Eisleben und dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 10/258/25). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss zur Erarbeitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Lutherstadt Eisleben wurde in der Stadtratssitzung am 04.06.2024 gefasst (Beschluss-Nr. 30/741/24).

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Lutherstadt Eisleben in der Fassung vom August 2025 mit Begründung und Umweltbericht ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025

auf der Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/eisleben/beteiligungen/themen veröffentlicht. Unter dem obigen Link können sämtliche Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Gleichzeitig können Sie eine Stellungnahme abgeben. 

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Fachbereich 3 – Kommunalentwicklung/Bau, Klosterstraße 23, Zimmer 10 während der Sprechzeiten:
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben auch das mit der Planung beauftragte Büro für Raumplanung Dipl.-Ing. Heinrich Perk, Bärteichpromenade 31, 06366 Köthen (Anhalt), Tel: 03496/ 40 37 0, E-Mail: info@buero-raumplanung.de zur Verfügung.

Eine Einsichtnahme kann auch nach gesonderter Vereinbarung erfolgen. Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich 3 - Sachgebiet Stadtplanung/-sanierung, Klosterstraße 23, Ansprechpartner: Frau Ryll, Tel.: 03475/655-751 oder als E-Mail: pia.ryll@lutherstadt-eisleben.de.

Die Lutherstadt Eisleben weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Lutherstadt Eisleben unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Lutherstadt Eisleben, den 09.10.2025

22.10.2025