Hier finden Sie Bebauungspläne, die noch nicht rechtskräftig sind.
Bürger, Behörden und Interessengruppen (Träger öffentlicher Belange) sollen so frühzeitig beteiligt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen und Einwände zu erheben, bevor der Plan verbindlich wird. Dies dient der Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls und schützt vor späteren Anfechtungen.
Öffentliche Auslegung des Entwurf der Aufhebungssatzung B-Plan Nr 1. "Am Bösenburger Weg" der Gemeinde Burgsdorf vom 27.10.2000
Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 1 »Am Bösenburger Weg« der Gemeinde Burgsdorf vom 27.10.2000 in der Fassung vom März 2026, bestehend aus Teil A Verfahrensvermerke, Teil B Begründung sowie dem als Anlage beigefügten aufzuhebenden Bebauungsplan Nr. 1 »Am Bösenburger Weg«, ist nach der ortüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
im Internet über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts veröffentlicht. Siehe Link!
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Fachbereich 3 - Kommunalentwicklung/Bau, Klosterstraße 23, Zimmer 10 während der Sprechzeiten:
Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: yevgeniya.bezumna@lutherstadt-eisleben.de erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.