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Auskünfte / Abschriften aus den Personenstandsbüchern



Die Erteilung einer beglaubigten Kopie aus dem Heirats-, Geburten- oder Sterbebuch kostet 10,00 €. Jede weitere, in einem Arbeitsgang hergestellte Kopie desselben Eintrages, kostet die Hälfte.

Jede Auskunft aus einem Personenstandsbuch oder die Einsichtsgewährung kostet 5,00 €.

Das Suchen eines Eintrages, wenn hierfür weder Datum noch Standesamt oder sonstige zum Auffinden notwendige Angaben gemacht werden können, je nach Aufwand 20,00 € bis 70,00 €.

Alle Dokumente können Sie über den Navigationspunkt Online-Dienste beantragen.

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