
Auskünfte / Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Die Erteilung einer beglaubigten Kopie aus dem Heirats-, Geburten- oder Sterbebuch kostet 10,00 €. Jede weitere, in einem Arbeitsgang hergestellte Kopie desselben Eintrages, kostet die Hälfte.
Jede Auskunft aus einem Personenstandsbuch oder die Einsichtsgewährung kostet 5,00 €.
Das Suchen eines Eintrages, wenn hierfür weder Datum noch Standesamt oder sonstige zum Auffinden notwendige Angaben gemacht werden können, je nach Aufwand 20,00 € bis 70,00 €.
Alle Dokumente können Sie über den Navigationspunkt Online-Dienste beantragen.











