
Gewerbezentralregisterauszug
Diese Auszüge bekommen Sie im Bürgerzentrum (Bereich Einwohnerwesen oder Gewerbe). Sie kosten 13 Euro.
Der Antrag wird durch unsere Mitarbeiter aufgenommen und an das Gewerbezentralregister weitergeleitet.
Es gibt 2 verschiedene Belegarten:
- Auskunft an den Betroffenen
- Auskunft an eine Behörde
Zweck:
- Beantragung eines Gewerbes,
- Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen u.ä.
Bei der Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Sollte, in besonderen Ausnahmefällen eine persönliche Beantragung nicht möglich sein, kann eine beauftragte Person mit einer Vollmacht, auf welcher die Unterschrift des Antragstellers beglaubigt sein muss das Führungszeugnis beantragen.
Damit es beim Strafregister im Bundesamt für Justiz zu keinen Verwechslungen kommt, muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden.
Die Führungszeugnisse werden dann vom Meldeamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 bis 14 Tagen.
Ein Führungszeugnis hat eine Gültigkeit von 1/4 Jahr.











