Abgaben und Steuern
Ein Teil ihrer Einnahmen bestreitet die Verwaltung durch die Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Höhe der Steuersätze werden in Satzungen durch den Stadtrat beziehungsweise die Gemeinderäte beschlossen.
Auf Grund der Gemeinschaftsvereinbarungen bestehen noch Unterschiede zwischen den Eingemeindeten Ortsteilen und der ursprünglichen Stadt.
Für alle Kommunalsteuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das SG Steuern. Für Hunde An- bzw. Abmeldungen steht aber auch ein Formular online.
Grundsteuer
Es werden zwei Arten der Grundsteuer unterschieden:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Die Zahllast ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Steuerhebesatz.
Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Diesen ermittelt das Finanzamt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Sollte hierbei ein Fehler auftreten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Steuerhebesätze für die Realsteuern
| Eisleben (ohne Ortsteile)
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Eisleben OT Volkstedt
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Eisleben OT Wolferode
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Eisleben OT Rothenschirmbach
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Eisleben OT Polleben
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Eisleben OT Unterrißdorf
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Gemeinde OT Bischofrode
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Gemeinde OT Osterhausen
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Gemeinde OT Schmalzerode
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Gemeinde Hedersleben
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