Abgaben und Steuern

 

Ein Teil ihrer Einnahmen bestreitet die Verwaltung durch die Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Höhe der Steuersätze werden in Satzungen durch den Stadtrat beziehungsweise die Gemeinderäte beschlossen.

Auf Grund der Gemeinschaftsvereinbarungen bestehen noch Unterschiede zwischen den Eingemeindeten Ortsteilen und der ursprünglichen Stadt.

Für alle Kommunalsteuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das SG Steuern. Für Hunde An- bzw. Abmeldungen steht aber auch ein Formular online.


Grundsteuer


 

Es werden zwei Arten der Grundsteuer unterschieden:


- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke


 

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Die Zahllast ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Steuerhebesatz.

 

 

Gewerbesteuer

 


Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Diesen ermittelt das Finanzamt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Sollte hierbei ein Fehler auftreten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

 


Steuerhebesätze für die Realsteuern

 

 

Eisleben (ohne Ortsteile)

 

Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

 

Eisleben OT Volkstedt

 

Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 390 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

 

Eisleben OT Wolferode
 
Grundsteuer A 270 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

 

Eisleben OT Rothenschirmbach

Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

 

Eisleben OT Polleben

 

Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.

 

 

Eisleben OT Unterrißdorf

 

Grundsteuer A 325 v.H.
Grundsteuer B 370 v.H.
Gewerbesteuer 335 v.H.

 

 

Gemeinde OT Bischofrode

 

Grundsteuer A 250 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

 

Gemeinde OT Osterhausen

 

Grundsteuer A 280 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Gewerbesteuer 220 v.H.

 

Gemeinde OT Schmalzerode

 

Grundsteuer A 250 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

 

Gemeinde Hedersleben

 

Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.